Leistungskomplex 10: Hilfestellung beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung

Dieser Leistungskomplex beinhaltet die Begleitung bei kurzen Aktivitäten, bei denen das persönliche Erscheinen erforderlich und ein Hausbesuch nicht möglich ist. Nicht erfasst sind Spaziergänge oder kulturelle Veranstaltungen. Von diesem Leistungskomplex werden Hilfen bei solchen Verrichtungen außerhalb der Wohnung umfasst, die für die Aufrechterhaltung der Lebensführung zu Hause unumgänglich sind und das persönliche Erscheinen des Pflegebedürftigen erfordern.