• Leistungskomplex 15a: Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung
  • Wechseln der Wäsche
  • Pflege der Wäsche und Kleidung (z.B. auch Bügeln, Ausbessern)
  • Einräumen der Wäsche

Der Leistungskomplex ist einmal die Woche abrechenbar.

 

 

Leistungskomplex 15b: Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung bei hochgradiger Verwirrtheit und gleichzeitiger Harn- und / oder Stuhlinkontinenz

  • Vollständiges Ab- und Beziehen des Bettes: Sofern über das regelmäßige Wechseln der Bettwäsche hinaus akuter Bedarf besteht, kann dieser Leistungskomplex abgerechnet werden.

Der Leistungskomplex ist täglich abrechenbar.