Leistungskomplex 16: Zubereitung einer sonstigen Mahlzeit in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen
- Die Zubereitung einer sonstigen Mahlzeit
- Spülen
- Reinigen des Arbeitsbereiches
Soweit keine warmen Hauptmahlzeiten zubereitet werden, ist für die Abrechnung ausschließlich der Leistungskomplex 16 zugrunde zu legen.