2. kleine Morgen-/Abendtoilette ohne Transfer

Leistungskomplex 2 ist gegenüber Leistungskomplex 1 um die Hilfe beim Aufsuchen oder Verlassen des Bettes verkleinert – im Übrigen decken sich beide Leistungskomplexe. Damit wird dem Wahlrecht des Pflegebedürftigen besonders Rechnung geraten. Im Rahmen der Vergütung ist die Ausgliederung der Hilfen beim Aufsuchen oder Verlassen des Bettes in der Weise zu berücksichtigen, das zwingend nach Leistungskomplex 2 abzurechnen ist, wenn bei der kleinen Morgen- oder Abendtoilette Hilfen beim Aufsuchen oder Verlassen des Bettes nicht abgerufen werden.