Leistungskomplex 4: große Morgen-/Abendtoilette

Bei Leistungskomplex 4 bleiben gegenüber Leitungskomplex 3 Hilfen beim Aufsuchen oder Verlassen des Bettes (wie bei Leistungskomplex 2 gegenüber Leistungskomplex 1 ) unberücksichtigt. Im übrigen sind die Leistungskomplexe 3 und 4 deckungsgleich. Sofern der Pflegebedürftige auf Hilfen beim Aufsuchen oder Verlassen des Bettes verzichtet, ist zwingend nach Leistungskomplex 4 abzurechnen.